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Hepatitis-Screening ist Teil des „Check-up 35” | GileadPro

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30.05.2021

Zeichnung von einem Arzt, der auf eine rote Leber mit Lupe hinweist

Hepatitis-Screening ist Teil des „Check-up 35”

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben den Anspruch, sich einmalig kostenlos auf Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen.

Ein Screening auf Infektionen mit dem Hepatitis-B- und dem Hepatitis-C-Virus (HBV und HCV) wurde im Jahr 2021 in die allgemeine Gesundheitsuntersuchung aufgenommen, die allen gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren im dreijährigen Turnus zusteht. Versicherte können das Screening einmalig in ihrem Leben bei einer solchen Untersuchung kostenfrei in Anspruch nehmen.1

Das Ziel ist, die Früherkennung dieser Infektionskrankheiten zu fördern und den damit einhergehenden Spätfolgen vorzubeugen.1 Dies geht aus einem Beschlusstext hervor, den der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. November 2020 verabschiedet hat.2 Der G-BA-Beschluss sieht darüber hinaus vor, dass die Versicherten im Zusammenhang mit dem Screening über Risikofaktoren für eine Virusinfektion mit HBV oder HCV aufgeklärt werden.2

Übergangsregelung soll rasches Screening ermöglichen


Die G-BA-Richtlinien gestatten es Versicherten im Alter von mindestens 35 Jahren, alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch zu nehmen. Liegt die letzte Untersuchung bei Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses weniger als drei Jahre zurück, ist eine Sonderregelung für das neue einmalige HBV/HCV-Screening vorgesehen. Diese besagt, dass Versicherte das Screening in diesem Fall separat – also „unabhängig von der Inanspruchnahme einer allgemeinen Gesundheitsuntersuchung“ – geltend machen können.2

Welche Untersuchungen sind vorgesehen?


Die Abklärung einer Hepatitis B erfolgt durch die Analyse des Blutes auf das HBs-Antigen (HBV Surface Antigen bzw. HBV-Oberflächenantigen). Fällt dieser erste Test positiv aus, muss die gleiche Blutprobe zur Sicherung der Diagnose auf HBV-DNA untersucht werden. Wenn der Patient bereits gegen HBV geimpft ist, ist ein Screening auf HBV dagegen nicht notwendig.2

Das Screening auf Hepatitis C basiert auf einer Blutuntersuchung auf HCV-Antikörper. Bei einem positiven Ergebnis des Antikörpertests oder bei Verdacht auf eine aktive oder ausgeheilte Infektion wird die gleiche Blutprobe auf HCV-RNA untersucht.2

Diese Laboruntersuchungen dürfen laut G-BA nur Ärzte durchführen, die eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor in der Fassung vom 1. April 2018 zur Ausführung und Abrechnung dieser Leistung besitzen.2

Warum diese Neuerung?


Durch den gesetzlichen Anspruch auf ein einmaliges HBV/HCV-Screening sollen bisher unentdeckte Infektionen zukünftig frühzeitiger diagnostiziert werden. Da diese meist symptomlos und schleichend verlaufen, aber langfristig gravierende Spätfolgen wie eine transplantationspflichtige Leberzirrhose oder Leberkarzinome nach sich ziehen können, besitzt eine frühe Diagnosestellung in Anbetracht der heute guten Behandlungsmöglichkeiten einen hohen Stellenwert. Etwa 50 bis 90 Prozent der akuten HCV-Infektionen entwickeln sich unbehandelt zu einer chronischen Hepatitis. Akute HBV-Infektionen heilen zwar bei 95 bis 99 Prozent der betroffenen Patienten spontan aus – aber auch hier können schwere Leberschäden die Folge sein, die durch das neue Screening vermieden werden sollen.3

„Die Folgen einer unbehandelten chronischen Infektion mit Hepatitis B oder C sind äußerst schwerwiegend und mit viel Leid für die betroffenen Patientinnen und Patienten verbunden. Gleichzeitig ist eine Infektion mit Hepatitis B oder C äußerst zuverlässig diagnostizier- und therapierbar. Uns stehen wirksame Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Mit dem neu eingeführten Screening kann Hepatitis frühzeitig erkannt und behandelt werden. Bei den betroffenen Menschen können so schwerwiegende Leberschädigungen verhindert werden.“

Stellungnahme von Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.4

Der G-BA argumentiert außerdem, dass „mit einem risikoadaptierten Screening nur etwa 50 bis 60 Prozent der chronisch infizierten Personen erreicht werden können und dass die Identifikation der Risikogruppen in der Praxis problematisch ist“. Dies spreche dafür, ein bevölkerungsweites Screening einzuführen. Die Wirtschaftlichkeit eines breiten Screenings auf HCV- und HBV-Infektionen sieht der G-BA insgesamt als gegeben.3

Referenzen
  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung. Gesundheitsuntersuchung Check-up. NEU: Screening auf Hepatitis B und C.; unter: www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Gesundheitsuntersuchung.pdf (abgerufen am 24.10.2023).
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL): Einführung eines Screenings auf Hepatitis-B- und auf Hepatitis-C-Virusinfektion vom 20. November 2020; unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/4566/ (abgerufen am 21.01.2021).
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL): Einführung eines Screenings auf Hepatitis-B- und auf Hepatitis-C-Virusinfektion vom 20. November 2020; unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/4566/ (abgerufen am 21.01.2021).
  4. Gemeinsamer Bundesausschuss. Screening auf Hepatitis B und C neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups; unter: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/912/ (abgerufen am 21.01.2021).
Kassenärztliche Bundesvereinigung. Gesundheitsuntersuchung Check-up. NEU: Screening auf Hepatitis B und C.; unter:
Fachartikel und Nachlese

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